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Hausordnung

Nachbarschaftliche Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Bewohner des Hauses wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, die von allen Bewohnern ohne Ausnahme einzuhalten sind.

Lärm

  • Vermeidbarer Lärm hat zu unterbleiben. Das gilt für Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof, am Parkplatz und auf dem Grundstück. Insbesondere in der Zeit von 13 bis 15 und von 22 bis 6 Uhr gilt es Rücksicht zu nehmen. Halten Sie sich bei Fernsehern, Radios, CD-Playern und andere Geräte bitte an die Zimmerlautstärke.
  • Sollten Sie zu besonderen Anlässen eine Feier planen, informieren Sie die übrigen Bewohner rechtzeitig darüber, dass es etwas lauter werden könnte.
  • Instrumente dürfen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe) und von 19 bis 8 Uhr nicht gespielt werden. Während der übrigen Zeiten gilt für das Musizieren eine Begrenzung von zwei Stunden pro Tag.
  • Vermeiden Sie bitte nach Möglichkeit, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zu duschen oder zu baden, sofern dadurch die Nachtruhe anderer Bewohner gestört wird.

Rauchen

  • Im gesamten Gebäude sowie in den Wohnungen gilt ein striktes RAUCHVERBOT. Bitte benützen sie zum Rauchen die Außenflächen (Parkplatz vor dem Haus)

Haustiere

  • Haustiere sind nicht gestattet, weder im Gebäude noch auf den Außenflächen.

Sicherheit

  • Haus- und Hoftüren sind stets geschlossen zu halten. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr müssen die Türen abgeschlossen werden.
  • Fluchtwege müssen freigehalten werden. Das gilt für den Eingang zu Haus und Hof sowie die Flure. Sofern Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle die Fluchtwege nicht versperren oder andere Mieter behindern, dürfen sie im Eingang bzw. im Flur abgestellt werden.
  • Feuergefährliche, leicht entzündbare und Geruch verursachende Stoffe dürfen weder im Keller noch auf dem Dachboden gelagert werden.
  • Sollten Wasserleitungen undicht sein, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Versorgungsunternehmen und den Vermieter.
  • In der kalten Jahreszeit halten Sie die Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster bitte stets geschlossen. Bei Regen und Unwettern müssen die Dachfenster verschlossen und verriegelt werden, um Schäden am Gebäude zu vermeiden.

Reinigung / Ordnung

  • Achten Sie bitte auf Mülltrennung und entsorgen Ihre Abfälle nur in den dafür vorgesehenen Behältern. Handelt es sich um Sperrgut oder Sondermüll beachten Sie bitte die Satzung der Stadt und kümmern sich entsprechend der Vorgaben um eine ordnungsgemäße Entsorgung.
  • Achten Sie darauf, dass Blumenkästen und -bretter sicher befestigt sind und dass beim Blumengießen kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder die Fenster und Balkone anderer Bewohner verschmutzt.
  • Halten Sie sich an die Benutzungsordnung und die Bedienungsanweisungen in den Gemeinschaftsräumen. Verlassen Sie die Räume stets in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Lüften

  • Auch im Herbst und Winter – den kalten Jahreszeiten – muss die Wohnung ausreichend gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden. Gelüftet wird durch kurzes, aber ausreichendes Öffnen der Fenster. Es ist nicht gestattet, die Wohnung zum Treppenhaus hin zu lüften.

Fahrzeuge

  • Motorisierte Fahrzeuge dürfen im Hof, auf den Gehwegen und den Grünflächen weder abgestellt, noch repariert werden. Auch Ölwechsel sind nicht gestattet.
  • Fahren Sie auf den Parkplätzen bitte ausschließlich Schrittgeschwindigkeit.
  • Fährräder stellen Sie bitte in den eigens dafür ausgewiesenen Flächen ab.

Briefkasten und Klingelanlage

  • Namensschilder für die Briefkästen und die Klingelanlage erhalten Sie von uns. Nur so ist ein einheitliches Bild gewährleistet. Werbung und andere Schilder anzubringen, ist nicht gestattet.

Kinder

  • Um dem Spielbedürfnis der Kinder gerecht zu werden, ist es Kindern der Hausbewohner gestattet, auf den eigens dafür vorgesehenen Flächen zu spielen. In Gemeinschaftseinrichtungen dürfen sich Kinder nicht alleine aufhalten.
  • Auf dem Hof und den zum Haus gehörenden Grünflächen dürfen Kinder spielen, sofern andere Mieter dadurch nicht unzumutbar belästigt werden oder aber die Anlage beschädigt wird.
  • Es ist Aufgabe der Eltern, deren Kinder den Spielplatz und die Grünflächen nutzen, die jeweiligen Bereiche sauber zu halten und dafür zu sorgen, dass Spielzeuge weggeräumt werden. Die Kinder sind ebenfalls dazu angehalten, den Platz nicht zu verschmutzen.
  • Freundinnen und Freude der im Haus wohnenden Kinder haben Zugang zu den Spielplätzen und Grünflächen.